Fahrerlaubnisklasse A


befähigt Euch zum Führen von Krafträdern mit mehr als 50 ccm Hubraum und mehr als 45 km/h . Die Einschränkung findet in ersten 2 Jahren nach Fahrerlaubniserteilung mit einer Leistungsbeschänkung von max. 25 Kw und einem Verhältnis von Leistung/Leergewicht von nicht mehr als 0,16Kw/kg statt.


Die theoretische Ausbildung umfaßt bei Ersterteilung 12 Grundstunden a` 90 Min. und 4 klassenspezifische Themen. Bei Vorsitz einer anderen Klasse sind anstelle von 12 Grundstunden nur 6 zu absolvieren.

Die praktische Ausbildung umfaßt eine gewisse Anzahl von Grundstunden und 12 besondere Ausbildungsfahrten. Diese setzen sich aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zusammen. Ein Vorbesitz der Klasse A1 verkürzt den praktischen Ausbildungsteil.