Fahrerlaubnisklasse A1befähigt Euch zum Führen von Krafträdern mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kw.
Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis beginnt die 2 jährige Probezeit. Die theoretische Ausbildung umfaßt 12 Grundstunden a`90 Min. und 4 klassenspezifische Unterrichtsthemen.
Die praktische Ausbildung umfaßt eine gewisse Anzahl von Grundstunden und 12 besondere Ausbildungsstunden. Diese setzen sich aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zusammen. |

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