Fahrerlaubnisklasse A1

befähigt Euch zum Führen von Krafträdern mit nicht mehr als 125 ccm Hubraum und einer Nennleistung von nicht mehr als 11 Kw.
Mit dem Erwerb der Fahrerlaubnis beginnt die 2 jährige Probezeit.


Die theoretische Ausbildung umfaßt 12 Grundstunden a`90 Min. und 4 klassenspezifische Unterrichtsthemen.

Die praktische Ausbildung umfaßt eine gewisse Anzahl von Grundstunden und 12 besondere Ausbildungsstunden. Diese setzen sich aus 5 Überlandfahrten, 4 Autobahnfahrten und 3 Nachtfahrten zusammen.