Fahrerlaubnisklasse M

befähigt Euch nach Erwerb der Fahrerlaubnis zum Führen von Kleinkrafträdern. Hierunter versteht der Gesetzesgeber Krafträder mit nicht mehr als 50 ccm Hubraum und einer Bauart bestimmten Höchstgeschwindigkeit von nicht mehr als 45 km/h.
Auch Fahrräder mit Hilfsmotor, die hinsichtlich der Gebrauchsfähigkeit die Merkmale von Fahrrädern aufweisen, fallen unter diese Bestimmung.


Die theoretische Ausbildung umfaßt 12 Theoriestunden a`90 Minuten und 2 klassenspezifische Unterrichtsthemen.

Die praktische Ausbildung umfaßt eine gewisse Anzahl von Grundstunden. Besondere Ausbildungsstunden finden bei dieser Ausbildung nicht statt.